ausbildungen
fahrschule bleich in sinzheim
rund um die ausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
Bei Erteilung: 12x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Stoff
Praktischer Teil: Grundausbildung + 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Klasse B
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
- zG max. 3.500 kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
Anhängerregelung:
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Mindestalter:
- 17 oder 18 Jahre
Trikes dürfen im Inland gefahren werden, über 15 kW Leistung erst mit 21 Jahren.
Klasse BE
Große Anhänger
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger:
- zG Anhänger max. 3.500 kg
Mindestalter:
- 17 oder 18 Jahre
rund um die ausbildung
Theoretischer Unterricht ist für die Klasse BE nicht vorgeschrieben.
Praktischer Teil: Grundausbildung + 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrten
rund um die ausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
Bei Lerngruppen: 6x spezieller Mofaunterricht (getrennt vom theoretischen Unterricht für Fahrerlaubnisbewerber)
Bei Einzelbewerbern: 6x Teilnahme am Klassenspezifischen Stoff der Klassen A, A1, M
Praktischer Teil: Bei Einzelausbildungen mindestens eine Doppelstunde zu je 90 Minuten. Bei Gruppenausbildung (höchstens 4 Teilnehmer) mindestens zwei Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Mofa
Was man mit der Prüfbescheinigung für Mofas fahren darf:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Vorraussetzungen: Mindestalter 15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren.
Klasse AM
Roller
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- Hubraum max. 50 cm³
- bbH. max. 45 km/h
- Leistung max. 4 KW
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
- bbH max. 45 km/h
- Leistung max. 4 KW
- Leermasse max. 270 kg
- nicht mehr als 2 Sitzplätze
Mindestalter:
- 15 Jahre
rund um die ausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
Bei Erteilung: 12x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Stoff
Praktischer Teil: Grundausbildung, Hinweis: In der Ausbildung fährt der Bewerber in der Regel voraus oder hinterher und erfährt seine Anweisungen über Funk.
rund um die ausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
Bei Erteilung: 12x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Stoff
Praktischer Teil: Grundausbildung + 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Klasse A1
Krafträder
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Mindestalter:
- 16 Jahre
Klasse A2
Krafträder
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
- nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet
Mindestalter:
- 18 Jahre
rund um die ausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
Bei Erteilung: 12x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Stoff
Praktischer Teil: Grundausbildung + 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 unterhalb von 2 Jahren:
Grundausbildung + 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt
rund um die ausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
Bei Erteilung: 12x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Stoff
Praktischer Teil: Grundausbildung + 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A oder A2 auf A unterhalb von 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2:
Grundausbildung + 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt
Klasse A
Krafträder
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
- Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotor) oder
- bbH 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Mindestalter:
- 20, 21 oder 24 Jahre
Klasse L
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, STapler und andere Flurförderzeuge
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter:
- 16 Jahre
rund um die ausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
Bei Erteilung: 12x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Stoff
Praktischer Teil: Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.
rund um die ausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
Bei Erteilung: 12x Grundstoff, 6x klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 6x klassenspezifischer Stoff
Praktischer Teil: Grundausbildung
Klasse T
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter:
- 16 Jahre
Klasse C1
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D.
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Mindestalter:
- 18 Jahre
rund um die ausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C1: 12x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Stoff für Klasse B, 6x klassenspezifischer Stoff für Klasse C1
Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 6x klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse B, 2x klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse D1, 2x klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse D
Praktischer Teil: Grundausbildung + 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrten
rund um die ausbildung
Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse C1E nicht vorgeschrieben.
Praktischer Teil: Grundausbildung + 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt
Klasse C1E
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger.
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Mindestalter:
- 18 Jahre
Klasse C
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D.
- zG über 3.500 kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Mindestalter:
- 18 oder 21 Jahre
rund um die ausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C1: 12x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Stoff für Klasse B, 10x klassenspezifischer Stoff für Klasse C
Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 10x klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse B, 4x klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse C1, 4x klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse D1, 2x klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse D
Praktischer Teil: Bei Erweiterung von B auf C: Grundausbildung + 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Bei Erweiterung von C1 auf C: Grundausbildung + 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrten
rund um die ausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse C
Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen C und CE: 6x Grundstoff, 10x klassenspezifischer Stoff für Klasse C, 4x klassenspezifischer Stoff für Klasse CE
Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen B, C und CE: 12x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Stoff für Klasse B, 10x klassenspezifischer Stoff für Klasse C, 4x klassenspezifischer Stoff für Klasse CE
Praktischer Teil:
Bei Erweiterung von C auf CE:
Grundausbildung + 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Gemeinsamer Erwerb von C und CE:
Grundausbildung + 8 Überlandfahrten (3 Solo, 5 Zug), 3 Autobahnfahrten (1 Solo, 2 Zug), 3 Nachtfahrten (0 Solo, 3 Zug)
Klasse CE
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger.
- zG Anhänger über 750 kg
Mindestalter:
- 18 oder 21 Jahre